14.12.2022 Enthaftung nach Haftstrafe wegen nicht Tragens der FFP2-Maske
Wegen mehrfacher Fälle, in denen er sich während der Corona-Zeit geweigert hatte, FFP2-Maske zu tragen, wurde er durch ein Gericht der Verwaltungsübertretung schuldig gesprochen. Aufgrund der Uneinbringbarkeit der Strafzahlungen wurde er in das Polizei-Anhalte-Zentrum in der Alpenstraße eingeliefert. Dort sollte er 45 Tage verbleiben. Erschwerte Haftbedingungen (Kälte, etc.) führten dazu, dass in Sozialen Medien zur Sammlung für die Begleichung der Verwaltungsstrafe aufgerufen wurde. Prominente Personen, wie der MFG-Mitbegründer Gerhard Pötter beteiligten sich an der Spendensammlung.
Am 14.12.2022 konnte der Inhaftierte das Polizei-Anhalte-Zentrum verlassen und wurde von Freunden und seiner Mutter in Empfang genommen.
Schlüsselwörter:
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Polizeidirektion
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